Unsere Leistungen:

Bleaching – Bleichen

Sie möchten gerne hellere, weißere Zähne haben? Dann kann eine Bleachingbehandlung eine Lösung für Sie sein. Bevor diese erfolgt, sollten aber alle kariösen Zähne versorgt sein und auch ein entzündungsfreies Zahnfleisch vorliegen. Deshalb ist eine gründliche Untersuchung, ggf. eine zahnärztliche Sanierung und eine professionelle Zahnreinigung Grundvoraussetzung. Erst danach kann die Bleachingbehandlung beginnen.

Bitte beachten Sie, dass vorhandene Füllungen oder Kronen nicht gebleicht werden können und nach einem Bleaching ggf. farblich angepasst oder erneuert werden müssen. Da das Bleaching eine Verlangensleistung und keine Kassenleistung ist, sind auch nachfolgende Anpassungen der Farbe von Füllungen und Kronen Verlangensleistungen und können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden.

Sie sollten wissen, dass gebleichte Zähne mit der Zeit auch wieder nachdunkeln und das ca. 50 % der Patienten als Nebenwirkung über einen längeren Zeitraum empfindliche Zahnhälse haben.

Um beim Bleichen einen sichtbaren Effekt zu erzielen, werden in der Regel Präparate auf Peroxidbasis mit einer Konzentration von 15 % verwendet. Präparate in dieser Konzentration gehören in die Hände von Fachleuten und sind nicht für die unkontrollierte häusliche Anwendung geeignet! Deshalb führen wir das Bleaching kontrolliert in der Praxis durch und begleiten dies mit dem Lasereinsatz. Freiverkäufliche Mittel haben meist nur geringe Wirkstoffkonzentrationen von ca. 3 % und erzielen daher kaum den gewünschten Effekt.